Ich berate Arbeitnehmer und Arbeitgeber insbesondere auf dem Gebiet des individuellen Arbeitsrechts sowie des Dienstvertragsrechts.
Ein Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt in der Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen und von Vorstands- und Geschäftsführerdienstverträgen sowie in der Prüfung und Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen. Ebenso berate ich zu Abmahnungen und sonstigen Personalmaßnahmen und ich unterstütze meine Mandanten bei der Geltendmachung von Ansprüchen im bestehenden Arbeitsverhältnis mit der gebotenen Sensibilität.
Ich biete kurzfristige Abendtermine und kurze Reaktionszeiten.
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